Unsere Hauptaufgabe liegt in der Begutachtung von Unfallfahrzeugen. Dabei wird unter anderem die Höhe des Schadens ermittelt. Obwohl fast jede Versicherung eigene Gutachter hat, besteht keine Verpflichtung, diese zu akzeptieren. Jeder Geschädigte hat das Recht, einen freien Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind Bestandteil des erlittenen Schadens und müssen daher von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Haftpflicht- und Kaskogutachten
• Aufnahme von Unfallschäden • Ermittlung der Reparaturkosten (Wiederbeschaffung und Restwert)